Nicht ausgeliefert, nicht nur versteckt
Vor dem Termin gibt der Server die Datei nicht heraus — unabhängig davon, wer die URL kennt.
Eine Sperrfrist, die im Begleittext steht, ist eine Bitte. Eine Sperrfrist, die beim Ausliefern greift, ist eine Zusage. Der Unterschied fällt genau einmal auf — wenn es schiefgeht.
Sperrfristen sind in der Sportfotografie Alltag: Mannschaftsaufstellung ja, Spielszenen erst ab Abpfiff. Bei Produktvorstellungen und PR-Terminen genauso — das Bild existiert längst, darf aber bis Donnerstag, 10 Uhr, nirgends auftauchen.
Der übliche Weg, das zu regeln, ist ein Satz in der Mail: „Bitte gesperrt bis nach dem Abpfiff." Das hält, solange sich alle daran halten. Es hält nicht, wenn jemand den Link weitergibt, wenn eine Redaktion die Mail überfliegt, oder wenn schlicht Zeitdruck herrscht.
Viele Werkzeuge lösen das über die Anzeige: Das Bild taucht in der Galerie erst ab dem Termin auf. Das sieht aus wie eine Sperre, ist aber nur eine Sichtbarkeitsfrage. Die Datei liegt bereits auf dem Server, unter einer URL, die geraten, geteilt oder aus einem älteren Seitenaufruf noch bekannt sein kann.
Die Prüfung gehört an die Auslieferung, nicht an die Ansicht. Solange die Datei vor dem Termin abrufbar ist, ist die Sperrfrist eine Dekoration.
Vor dem Termin gibt der Server die Datei nicht heraus — unabhängig davon, wer die URL kennt.
Aufwärmen früher, Spielszenen ab Abpfiff. Eine Frist für alles ist in der Praxis meist die falsche.
Wann die Frist gesetzt wurde, wann sie fiel, wer danach heruntergeladen hat — protokolliert, nicht rekonstruiert.
Wer die Bilder anschließend abrufen darf und in welchem Umfang, regelt das Redaktions-Portal; unter welchen Bedingungen, die dokumentierte Lizenz.
Ein Zeitpunkt, vor dem ein Bild nicht veröffentlicht werden darf — etwa bis zum Abpfiff, bis zum Ende einer Pressekonferenz oder bis zu einem vereinbarten Termin. Üblich bei Sport, Produktvorstellungen und PR.
Nein. Ausblenden ist eine Anzeigefrage. Wer die Bild-URL kennt oder errät, lädt trotzdem herunter. Eine Sperrfrist muss beim Ausliefern greifen: Die Datei wird vor dem Termin schlicht nicht herausgegeben.
Sie ist eine vertragliche Absprache, kein Gesetz. Genau deshalb lohnt die technische Durchsetzung: Was gar nicht erst ausgeliefert wird, muss nicht eingeklagt werden.
Ja, und das ist der praktische Fall: Aufwärmen und Mannschaftsbilder dürfen früher raus, Spielszenen erst ab Abpfiff. In BildDepot lässt sich die Frist an der Galerie und abweichend am einzelnen Bild setzen.
BildDepot ist in Arbeit. Trag dich ein, dann melden wir uns zum Start — und sonst nicht.