Kurz vorweg: Diese Seite erklärt, was auf Fotografen zukommt, und ist keine Rechtsberatung. Wer konkret betroffen ist, sollte die eigene Situation prüfen lassen.
Was seit dem 2. August 2026 gilt
Die Transparenzpflichten des EU AI Act greifen seit diesem Datum. Wer KI-erzeugte oder KI-veränderte Bilder veröffentlicht, muss sie kennzeichnen — und zwar doppelt: maschinenlesbar, also in den Metadaten, und für Menschen erkennbar.
Der wichtige Punkt für Fotografen: Die Pflicht trifft nicht nur die Hersteller der KI-Werkzeuge. Sie trifft auch die, die deren Ergebnisse verwenden und veröffentlichen — von der Agentur bis zum Blog.
Was das für dokumentarische Fotografie bedeutet
Erst einmal wenig. Ein Bild vom Spielfeldrand ist nicht KI-erzeugt, und daran ändert sich nichts. Der AI Act sieht für redaktionell verantwortete Inhalte zusätzlich eine Ausnahme vor.
Interessant ist nicht der klare Fall, sondern die Grenze. Moderne Bearbeitungswerkzeuge arbeiten längst KI-gestützt — Rauschreduzierung, Freistellen, generatives Erweitern. Ab wann ist ein Bild „KI-verändert"? Diese Frage wird man beantworten müssen, und zwar pro Bild.
Wer Redaktionen beliefert, wird die Frage nicht nur beantworten, sondern belegen müssen. Am ehesten dort, wo sie hingehört: am Bild selbst.
IPTC und C2PA: die zwei Bausteine
IPTC Digital Source Type
Der IPTC-Standard — derselbe, in dem Credit und Copyright stehen — kennt ein Feld für die Herkunft eines Bildes. Zwei Werte sind hier relevant:
trainedAlgorithmicMedia— vollständig von einer KI erzeugt.compositeSynthetic— Mischung aus Aufnahme und generierten Anteilen.
Adobe Stock und Shutterstock verlangen diese Angabe bereits bei jeder Einreichung. Der Standard ist also nicht neu — neu ist, dass er verpflichtend wird.
C2PA / Content Credentials
C2PA geht einen Schritt weiter: Es hält die Herkunft prüfbar fest, kryptografisch signiert, und baut dabei auf IPTC auf. Reuters und AP haben bereits 2023 angekündigt, Bilder ihrer Fotografen damit zu versehen.
Für Fotografen, die Redaktionen beliefern, heißt das: Was heute ein Alleinstellungsmerkmal großer Agenturen ist, wird absehbar zum Erwartungswert.
Der praktische Haken
Metadaten überleben Bearbeitung schlecht. Wer eine Vorschau erzeugt oder ein Bild verkleinert, verliert mit den Standardeinstellungen der meisten Werkzeuge genau die Felder, um die es hier geht — Credit, Copyright, Herkunft.
Ein Auslieferungssystem, das diese Angaben beim Erzeugen von Ableitungen wegwirft, macht aus einem sauber dokumentierten Original ein anonymes Bild. Und liefert damit seit August 2026 ein Problem mit aus.
Wie BildDepot das löst
BildDepot ist auf Presseauslieferung zugeschnitten, und Herkunft gehört dort zum Kern — nicht zum Beiwerk. Umgesetzt ist:
- IPTC-Felder beim Ausliefern schreiben: Credit, Copyright und Nutzungsbedingungen stehen im Bild, das die Redaktion herunterlädt — nicht nur in der Datenbank. Auch im ZIP-Download.
- Digital Source Type im Bild:
trainedAlgorithmicMediabzw.compositeSyntheticwandern als XMP-Feld mit ins ausgelieferte Bild. - Vorhandene Kennzeichnung erkennen und übernehmen: Trägt das hochgeladene Original bereits eine KI-Herkunft, wird sie ausgelesen und beibehalten, statt beim Verarbeiten verloren zu gehen.
- Herkunft je Bild pflegbar und im Redaktions-Portal sichtbar gekennzeichnet — damit die Redaktion weiß, was sie bekommt.
Ehrlich zum Stand: Offen ist die kryptografische C2PA-Signierung — dafür braucht es ein Zertifikat, und das kommt später. Die maschinenlesbare Kennzeichnung nach IPTC steht. BildDepot ist insgesamt noch in Arbeit: Warteliste.
In eigener Sache: Die Fotos auf dieser Website sind lizenzierte Aufnahmen, keine KI-Bilder. Wir hatten hier KI-erzeugte Spieltag-Bilder stehen und haben sie ersetzt: Sie waren zwar korrekt gekennzeichnet, zeigten aber Vereinswappen und Sponsorenlogos in Szenen, die nie stattgefunden haben. Kennzeichnung deckt den AI Act ab, nicht das Markenrecht.
Häufige Fragen
Ab wann müssen KI-Bilder in der EU gekennzeichnet werden?
Die Transparenzpflichten des EU AI Act greifen ab dem 2. August 2026. Wer KI-erzeugte oder KI-veränderte Bilder veröffentlicht, muss sie kennzeichnen — maschinenlesbar und für Menschen erkennbar. Das betrifft nicht nur Hersteller von KI-Werkzeugen, sondern auch die, die deren Ergebnisse verwenden.
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Pressefotos?
Für unveränderte dokumentarische Aufnahmen ändert sich nichts — sie sind nicht KI-erzeugt. Für redaktionell verantwortete Inhalte sieht der AI Act zudem eine Ausnahme vor. Interessant wird die Grenze: Wenn KI-gestützte Bearbeitung ins Spiel kommt, muss belegbar sein, auf welcher Seite dieser Grenze ein Bild steht.
Was ist C2PA und was hat es mit Pressebildern zu tun?
C2PA (Content Credentials) ist ein offener Standard, der die Herkunft eines Bildes prüfbar im Bild selbst festhält. Reuters und AP haben 2023 angekündigt, Bilder ihrer Fotografen damit zu versehen. Für Fotografen, die Redaktionen beliefern, wird es damit zunehmend zum Erwartungswert.
Wie kennzeichnet man ein Bild maschinenlesbar?
Über die Metadaten im Bild. Der IPTC-Standard kennt dafür das Feld Digital Source Type mit Werten wie trainedAlgorithmicMedia für vollständig KI-erzeugte und compositeSynthetic für gemischte Bilder. C2PA baut darauf auf und macht die Angabe zusätzlich signierbar.
Vom Anpfiff in die Redaktion.
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